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Motorrad, Auto, Anhänger bis hin zu Flotten von Unternehmen.

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In N Out Detail

Firmensitz:
Bahnhofstrasse 4
4950 Altheim
Österreich

Behörde: BH Braunau am Inn

GISA Zahl: 36492541

Gewerbe:
KFZ-Service

Kontakt
Mail: c.weichenberger@gmx.at
Web: www.innandout-detail.webflow.io
Telefon: +43 676 6224344

Geschäftsführung:
Herr Weichenberger Christian

Webdesign und Texterstellung: von
WEBPROMOTION AUSTRIA

Haftung:
In N Out Detail übernimmt keinerlei Garantie und Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Dies gilt auch für alle Links zu anderen URLs, die auf dieser Website genannt werden.


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AGB´s
In N Out Detail

Denn, Ordnung ist das halbe Leben!

Alle zwischen In N Out Detailing (im folgenden Anbieter genannt) und den Kunden (im folgenden Auftraggeber genannt) abgeschlossenen Verträge liegen folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) zugrunde:

§1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Für alle zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge gelten unsere AGB.
Zu diesen zählen Geschäftsbereiche wie Fahrzeugaufbereitung, Fahrzeugwäsche, etc.

1.1. Alle Vereinbarungen, die von unseren AGB abweichen bedürfen der Schriftform. Von unseren AGB abweichende Vereinbarungen nehmen keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.

1.2. Änderungen an den AGB sind vorbehalten und müssen einen Monat vor Wirksamkeit schriftlich angekündigt werden.

1.3. Wenn eine oder mehrere Klauseln bzw. Absätze unwirksam sind, so bleiben die restlichen Klauseln und Absätze der AGB weiterhin gültig.

§2 Terminvereinbarungen

2.1. Terminvereinbarungen werden im rechtlichen Sinne als Auftragserteilung behandelt und werden als solche anerkannt. Vor Durchführung der Fahrzeugreinigung/-aufbereitung muss der Auftraggeber ein schriftliches Auftragsformular unterzeichnen. Dieses ist unabhängig von der Terminvereinbarung.

2.2. Terminvereinbarungen werden mit Einverständnis von Auftraggeber und Anbieter getroffen. Eilaufträge müssen vom Auftraggeber als solche vor Auftragsannahme deklariert werden. Eine Auftragsannahme von Eilaufträgen behält sich der Anbieter vor, da diese sich nach der Auftragslage richtet.

§3 Nichteinhaltung von Terminvereinbarungen

3.1. Die Gültigkeit von Terminvereinbarungen besteht bis zum vereinbarten Termin, sofern nicht mindestens zwei Werktage vorher von einer Seite der Geschäftsparteien aufgekündigt wird.
3.2. Sofern kein erkennbarer Grund für die Nichteinhaltung eines Termins erkennbar ist, kann der Anbieter eine Kostenpauschale in Höhe von 25% des vereinbarten Preises in Rechnung stellen, bzw. geltend machen.

§4 Reklamationen

4.1. Die durchgeführten Leistungen des Anbieters werden zusammen mit dem Auftraggeber bei Übergabe des Fahrzeuges überprüft. Reklamationen können ausschließlich nur nach erbrachter Leistung geltend gemacht werden. Der Anbieter hat das ausdrückliche Recht zur Nachbesserung, sofern die Reklamation berechtigt ist.

4.2. Reklamationen sind vom Geschädigten vor Ort und unverzüglich im Beisein des Anbieters schriftlich festzuhalten.

4.3. Reklamationen, die sich auf eine Beschädigung am Fahrzeug durch den Anbieter beziehen bzw. verursacht sein könnten, müssen unverzüglich fotografisch dokumentiert werden. Anderweitig ist eine Anerkennung der Reklamation nicht möglich. Im Streitfall wird auf Kosten des Auftraggebers ein Gutachter hinzugezogen.

§5 Haftung und Garantie

5.1. Schadenersatzansprüche seitens des Auftraggebers können nur geltend gemacht werden, wenn dem Anbieter oder einem seiner Mitarbeiter grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz angelastet werden kann.

5.2. Bei Lackschäden, die durch den Anbieter verursacht werden und ihren Ursprung in schadhaften Lacken haben, wie z.B. durch Steinschlag, Lackabplatzungen, schlecht verarbeiteten Lacken, Kratzer, etc., können keine Schadenersatzansprüche gegen den Anbieter und dessen Mitarbeiter geltend gemacht werden. Durchgeführte Reparaturlackierungen am Fahrzeug müssen dem Anbieter gemeldet werden.

5.3. Bei stark verschmutzten Innenausstattungen, die Flecken oder Blessuren aufweisen, können leicht aggressive Chemikalien eingesetzt werden. Dies kann zu Farbverblassungen und -abweichungen führen. Der Auftraggeber muss vor der Unterzeichung des Auftragformulars hierüber informiert werden. Wird eine Durchführung dieser Arbeiten dennoch gewünscht, wird durch seine Unterschrift auf dem Auftragsformular jegliche diesbezügliche Haftung seitens des Anbieters ausgeschlossen.

5.4. Die Haftung für alle Schäden am Fahrzeug, die vor der Fahrzeugaufbereitung an dem betreffenden Fahrzeug vorhanden waren (z.B. Karosserieschäden, Kratzer und Dellen, schadhafte Felgen, Antennen, loses und schadhaftes Interieur oder Zubehör, welches im Vorfeld schlecht bzw. unfachmännisch angebracht wurde, etc.) oder durch die Arbeiten am Fahrzeug vergrößert wurden, wird nicht übernommen.

5.5. Motor- und Motorenraumwäsche werden nur an Kraftfahrzeugen mit einwandfreier Elektrikabdichtung durchgeführt. Mit der Auftragserteilung zur Motor- und Motorenraumwäsche bestätigt der Auftraggeber die einwandfreie Elektroabdichtung im Motorenraum seines Fahrzeugs. Bei Ausfällen übernimmt der Anbieter keinerlei Haftung.

5.6. Bei empfindlichen Elektrobauteilen (z.B. Alarmanlagen, Auto-HiFi, etc.) ist der Auftraggeber verpflichtet, diese im Vorfeld der auszuführenden Arbeiten an seinem Fahrzeug dem Anbieter zu melden bzw. dies auf dem Auftragsformular schriftlich zu vermerken.

5.7. Das Fahrzeug sollte bei Übergabe an den Anbieter keine losen Teile aufweisen. Wertsachen oder andere Gegenstände müssen vorher entfernt werden. Es können keine Schadenersatzansprüche gegen den Anbieter und dessen Mitarbeiter bei fehlenden oder nicht zum Fahrzeug gehörenden Teilen oder Wertsachen geltend gemacht werden.

§6 Formalitäten und schriftliche Absicherung

6.1. Vor Beginn der durchzuführenden Arbeiten am Fahrzeug muss das Auftragsformular vom Auftraggeber unterzeichnet werden. Hierzu gehört ggf. eine Beschreibung der vorhandenen Schäden am Fahrzeug. Dies dient der rechtlichen Absicherung des Auftraggebers, des Anbieters sowie dessen Mitarbeiter.

6.2. Der Anbieter behält sich rechtliche Schritte gegen den Auftraggeber vor, wenn dieser
Schadenersatzansprüche nach Abschluss des Auftrages geltend machen möchte, die sich auf bereits vor der Ausführung des Auftrages vorhandene Schäden beziehen. Im Streitfall wird auf Kosten des Auftraggebers ein Gutachter hinzugezogen. Bei nachweislichem Betrugsversuch wird umgehend Anzeige bei den zuständigen Behörden erstattet.

6.3. Mit der Unterzeichnung des Formulars bestätigt der Auftraggeber dessen Richtigkeit. Zugleich werden durch die Unterzeichnung auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die ggf. auf dem Auftragsformular festgehaltenen außerordentlichen Vereinbarungen akzeptiert und anerkannt.

6.4. Bei mündlichen Vereinbarungen akzeptiert der Auftraggeber nach Schlüsselübergabe unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§7 Zahlungsbedingungen / Zahlungsvereinbarungen

7.1. Unsere Leistungen erfolgen grundsätzlich gegen Barzahlung.

7.2. Die Zahlungsbedingung lautet: Zahlung sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug.

7.3. Nach vorheriger mündlicher Vereinbarung sind Ausnahmefälle möglich, müssen jedoch auf dem Auftragsformular schriftlich festgehalten werden, da diese sonst unwirksam werden.

§8 Preise / Pauschalpreise

8.1. Die Preise des Anbieters sind im Allgemeinen abhängig vom Zustand bzw. vom Verschmutzungsgrad. Alle angegebenen Preise, sofern Sie nicht mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, entsprechen Fahrzeugen mit normalem Verschmutzungsgrad.

8.2. Preisangaben auf Informationsunterlagen, sowie der Webseite des Anbieters dienen der Orientierung und sind unverbindlich. Der Endpreis kann je nach Fahrzeugzustand von den Orientierungspreisen abweichen.

8.3. Extreme Verschmutzungen wie z.B. Farben, Tierhaare, Fäkalien, etc., bei denen eine spezielle Behandlung erforderlich ist, kann ein Aufpreis gelten gemacht werden, welcher unabhängig von Pauschalpreisen oder Angeboten ist. Aufpreise müssen auf dem Auftragsformular schriftlich festgehalten werden. Sollten stärkere Verschmutzungen erst während der Reinigung bemerkt bzw. festgestellt werden, so ist der Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Eine Auftragserteilung gegen Mehrkosten kann hierbei telefonisch erteilt werden.

8.4. Die endgültigen Preise der Reinigung bzw. Aufbereitung werden vor Beginn der Arbeiten festgelegt und auf dem Auftragsformular festgehalten bzw. vermerkt.

§9 Fahrzeugüberführung

9.1. Der Anbieter bietet die Fahrzeugüberführung (Abholung und Zustellung) als Dienstleistung dem Auftraggeber an. Der Preis für die Überführung ist nicht in der Aufbereitung, Reinigung enthalten und wird vor Auftragsannahme mit dem Auftraggeber abgesprochen.

9.2. Die Abholung erfolgt ausschließlich nur von Mitarbeitern des Anbieters. Bei Abholung ist ein Übernahmeformular auszufüllen. Dieses beinhaltet Stammdaten des Auftraggebers, die durchzuführenden Tätigkeiten sowie den Gesamtpreis. Schäden am Fahrzeug sind sofort schriftlich festzuhalten. Siehe §6. Gleichzeitig dient dieses als Übernahmebestätigung für den Auftraggeber. Die Zustellung erfolgt ebenfalls durch einen Mitarbeiter des Anbieters. Bei Schäden die durch den Anbieter verursacht worden sind, sind vom Auftraggeber zu bezahlen, insofern dies nicht mutwillig geschehen ist.

9.3. Das Fahrzeug des Auftraggebers ist während der Überführung über die Betriebshaftpflichtversicherung des Anbieters versichert. Sie beginnt mit der Abholung und endet mit der Übergabe.

§10 Sonstiges

10.1. Erfüllungsort ist der jeweilige Wohnort / Firmenstandort des Auftraggebers (nur bei mobilem Service) bzw. der Standort der jeweiligen In N Out Detailing Niederlassung.

10.2. Als Gerichtsstand wird Braunau am Inn vereinbart.

Salvatorische Klausel

Sollten ein oder mehrere Bedingungen rechtsunwirksam werden, so wird die betroffene Klausel durch eine andere, die dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt, ersetzt. Alle anderen Bedingungen verlieren durch die Rechtsungültigkeit ein oder mehrerer Bedingungen nicht ihre Gültigkeit.

Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

Es gilt österreichisches Recht.

Stand Februar 2024